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Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien. Egal, ob Sie ein Eigentümer sind, der sein Haus verkaufen möchte, oder ein potenzieller Käufer, der auf der Suche nach seinem Traumhaus ist – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kann ich die Ferienwohnung vor dem Kauf besichtigen?

Selbstverständlich. Bei einer persönlichen Besichtigung lernen Sie die verfügbare Ferienwohnung, die Anlage und die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten kennen. Über das Anfrageformular können Sie direkt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.

Selbstverständlich. Bei einer persönlichen Besichtigung lernen Sie die verfügbare Ferienwohnung, die Anlage und die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten kennen. Über das Anfrageformular können Sie direkt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.

Wie kann ich die Ferienwohnung nutzen?

Sie können die Ferienwohnung als persönlichen Rückzugsort im Allgäu nutzen, über den Hotelbetrieb vermieten lassen oder – im Rahmen des jeweiligen Vermietungsmodells – beide Möglichkeiten miteinander kombinieren.

Sie können die Ferienwohnung als persönlichen Rückzugsort im Allgäu nutzen, über den Hotelbetrieb vermieten lassen oder – im Rahmen des jeweiligen Vermietungsmodells – beide Möglichkeiten miteinander kombinieren.

Wie funktioniert die Vermietung über den Hotelbetrieb?

Der Hotelbetrieb übernimmt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Vermietung und Betreuung der Ferienwohnung. Dadurch profitieren Eigentümer von regelmäßigen Einnahmen, ohne sich selbst um die laufende Organisation der Gästevermietung kümmern zu müssen.

Der Hotelbetrieb übernimmt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Vermietung und Betreuung der Ferienwohnung. Dadurch profitieren Eigentümer von regelmäßigen Einnahmen, ohne sich selbst um die laufende Organisation der Gästevermietung kümmern zu müssen.

Wie hoch sind die aktuellen Mieteinnahmen?

Bei der Vermietung über den Hotelbetrieb beträgt die aktuelle Miete rund 14 € pro Quadratmeter. Bei einer Ferienwohnung mit ca. 40 m² entspricht das derzeit ungefähr 560 € monatlich.

Bei der Vermietung über den Hotelbetrieb beträgt die aktuelle Miete rund 14 € pro Quadratmeter. Bei einer Ferienwohnung mit ca. 40 m² entspricht das derzeit ungefähr 560 € monatlich.

Kann ich die Ferienwohnung trotz Hotelvermietung selbst nutzen?

Ja. Auch bei einer Vermietung über den Hotelbetrieb können Sie Ihre eigene Ferienwohnung bis zu 21 Nächte pro Jahr kostenfrei selbst nutzen. Bitte teilen Sie dem Hotel Ihren gewünschten Aufenthalt einige Tage im Voraus mit, damit sichergestellt werden kann, dass Ihre Ferienwohnung in diesem Zeitraum nicht bereits belegt ist. Die Terminabstimmung erfolgt unkompliziert direkt mit dem Hotelbetrieb.

Ja. Auch bei einer Vermietung über den Hotelbetrieb können Sie Ihre eigene Ferienwohnung bis zu 21 Nächte pro Jahr kostenfrei selbst nutzen. Bitte teilen Sie dem Hotel Ihren gewünschten Aufenthalt einige Tage im Voraus mit, damit sichergestellt werden kann, dass Ihre Ferienwohnung in diesem Zeitraum nicht bereits belegt ist. Die Terminabstimmung erfolgt unkompliziert direkt mit dem Hotelbetrieb.

Welche laufenden Kosten enstehen?

Während der Hotelvermietung entfallen beziehungsweise übernimmt der Hotelbetrieb die vertraglich vereinbarten laufenden Kosten. Bei Eigennutzung gilt aktuell eine Nutzungspauschale von 4,76 € brutto pro Quadratmeter.

Während der Hotelvermietung entfallen beziehungsweise übernimmt der Hotelbetrieb die vertraglich vereinbarten laufenden Kosten. Bei Eigennutzung gilt aktuell eine Nutzungspauschale von 4,76 € brutto pro Quadratmeter.

Kann ich die Ferienwohnung als Haupt- oder Zweitwohnsitz anmelden?

Die Möglichkeit einer Wohnsitzanmeldung ist im Einzelfall mit der Gemeinde Wiggensbach abzustimmen. Obwohl die Teilungserklärung auf eine grundsätzlich ablehnende Haltung der Gemeinde gegenüber einer dauerhaften Wohnnutzung hinweist, wurden Anmeldungen als Hauptwohnsitz nach bisheriger Erfahrung bereits akzeptiert. Eine pauschale oder verbindliche Zusage für zukünftige Anmeldungen sowie für einen Zweitwohnsitz kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Die Möglichkeit einer Wohnsitzanmeldung ist im Einzelfall mit der Gemeinde Wiggensbach abzustimmen. Obwohl die Teilungserklärung auf eine grundsätzlich ablehnende Haltung der Gemeinde gegenüber einer dauerhaften Wohnnutzung hinweist, wurden Anmeldungen als Hauptwohnsitz nach bisheriger Erfahrung bereits akzeptiert. Eine pauschale oder verbindliche Zusage für zukünftige Anmeldungen sowie für einen Zweitwohnsitz kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Was genau erwerbe ich beim Kauf?

Mit dem Kauf erwerben Sie eine rechtlich selbstständige Ferienwohnung innerhalb der Anlage. Jede Ferienwohnung ist einzeln aufgeteilt und grundbuchrechtlich eigenständig erfasst. Zum Eigentum gehören das Sondereigentum an der jeweiligen Ferienwohnung sowie der zugehörige Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Die genauen Flächen, Nutzungsrechte und Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch, der Teilungserklärung und dem Kaufvertrag.

Mit dem Kauf erwerben Sie eine rechtlich selbstständige Ferienwohnung innerhalb der Anlage. Jede Ferienwohnung ist einzeln aufgeteilt und grundbuchrechtlich eigenständig erfasst. Zum Eigentum gehören das Sondereigentum an der jeweiligen Ferienwohnung sowie der zugehörige Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Die genauen Flächen, Nutzungsrechte und Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch, der Teilungserklärung und dem Kaufvertrag.

Ist die Einrichtung im Kaufpreis enthalten?

Ja, die Ferienwohnungen werden renoviert und voll möbliert angeboten. Dadurch können sie ohne umfangreiche Vorbereitungen selbst genutzt oder in die Hotelvermietung übergeben werden. Der genaue Umfang der Einrichtung ergibt sich aus der jeweiligen Inventarliste.

Ja, die Ferienwohnungen werden renoviert und voll möbliert angeboten. Dadurch können sie ohne umfangreiche Vorbereitungen selbst genutzt oder in die Hotelvermietung übergeben werden. Der genaue Umfang der Einrichtung ergibt sich aus der jeweiligen Inventarliste.

Welche Einrichtungen und Freizeitangebote stehen zur Verfügung?

Zur Anlage gehören unter anderem ein Spa-Bereich mit Pool und Sauna sowie ein Restaurant. Direkt angrenzend befindet sich außerdem ein eigenständig geführter Pony- und Pferdehof, der mit dem Hotel kooperiert und zusätzliche Freizeitmöglichkeiten für Familien bietet. Die Nutzung der jeweiligen Angebote richtet sich nach den geltenden Öffnungszeiten, Hausordnungen und Bedingungen der einzelnen Betreiber.

Zur Anlage gehören unter anderem ein Spa-Bereich mit Pool und Sauna sowie ein Restaurant. Direkt angrenzend befindet sich außerdem ein eigenständig geführter Pony- und Pferdehof, der mit dem Hotel kooperiert und zusätzliche Freizeitmöglichkeiten für Familien bietet.

Die Nutzung der jeweiligen Angebote richtet sich nach den geltenden Öffnungszeiten, Hausordnungen und Bedingungen der einzelnen Betreiber.

Kann ich die Ferienwohnung finanzieren?

Eine Finanzierung ist grundsätzlich möglich und hängt von der persönlichen Bonität, dem Eigenkapital und der Bewertung durch das jeweilige Kreditinstitut ab. Wir stellen Ihnen alle relevanten Objektunterlagen für das Finanzierungsgespräch zur Verfügung.

Eine Finanzierung ist grundsätzlich möglich und hängt von der persönlichen Bonität, dem Eigenkapital und der Bewertung durch das jeweilige Kreditinstitut ab. Wir stellen Ihnen alle relevanten Objektunterlagen für das Finanzierungsgespräch zur Verfügung.

Warum ist Biberach an der Riß ein attraktiver Immobilienstandort?

Biberach bietet Lebensqualität, Wirtschaftsstärke und kulturelle Vielfalt. Diese Mischung sorgt für eine stetige Nachfrage nach Immobilien – sowohl zur Eigennutzung als auch als Kapitalanlage.

Biberach bietet Lebensqualität, Wirtschaftsstärke und kulturelle Vielfalt. Diese Mischung sorgt für eine stetige Nachfrage nach Immobilien – sowohl zur Eigennutzung als auch als Kapitalanlage.

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